Begleitetes Fahren mit 17

Ab 01. Januar 2011 ist das bis dahin bundesweit erprobte "Begleitetes Fahren ab 17" zum Dauerrecht geworden. Wie bereits während der Modellphase können Fahranfänger im Alter von 17 Jahren eine Fahrerlaubnis der Klasse B (Pkw) erwerben und dann mit zugelassenem Begleiter als Beifahrer die vielfältigen Anforderungen des Straßenverkehrs üben.