Ab 01. Januar 2011 ist das bis dahin bundesweit erprobte "Begleitetes Fahren ab 17" zum Dauerrecht geworden. Wie bereits während der Modellphase können Fahranfänger im Alter von 17 Jahren eine Fahrerlaubnis der Klasse B (Pkw) erwerben und dann mit zugelassenem Begleiter als Beifahrer die vielfältigen Anforderungen des Straßenverkehrs üben.
Ab einem Alter von 16 ½ Jahren kann man die Zulassung zum BF 17 beantragen und die Ausbildung absolvieren theoretische Prüfung frühestens drei Monate vor dem 17. Geburtstag, praktische Prüfung frühestens einen Monat vorher.
Nach bestandener Prüfung gibt es keinen Kartenführerschein, sondern eine Prüfbescheinigung, damit beginnt auch die zweijährige Probezeit gefahren werden darf nur mit Begleitperson und nur in Deutschland und Österreich das BF 17 ist für die Klassen B (Pkw) oder BE (Pkw mit Anhänger) möglich - automatisch eingeschlossen sind die Klassen L (Traktor), M (Moped, Mokick) und S (Trike, Quad).
Zum 18. Geburtstag kann die reguläre Fahrerlaubnis beantragt werden, dann erhält man den Kartenführerschein
Die Fahrerlaubnis mit 17 ist an die Bedingung geknüpft, dass Fahranfänger nur mit Begleitperson fahren dürfen.
Folgende Voraussetzungen muss die Begleitperson erfüllen: